BKF-Weiterbildungen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKRFQG)
LKW- und KOM-Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis der Klasse C oder D zu gewerblichen Zwecken einsetzen, müssen alle fünf Jahre eine Berufskraftfahrerqualifikation im Umfang von 35 Stunden absolvieren, wobei jede zusammenhängende Unterrichtseinheit mindestens sieben Stunden betragen muss.
Die Kraftfahrer-Weiterbildung dient als Grundlage für den Eintrag der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein und soll besondere tätigkeitsbezogene Fähigkeiten und Kenntnisse nachweisen. Ziel der Berufskraftfahrer-Weiterbildungen ist es, die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern, das wirtschaftliche Fahrverhalten zu optimieren und europaweit einen einheitlichen Aus- und Fortbildungsstand zu erreichen.
Die Module für die Berufskraftfahrerqualifikation nach dem BKrFQG
- Modul 1: Wirtschaftlich fahren theoretisch und praktisch möglich
- Modul 2: Vorschriften für den Güterkraftverkehr Wissen auf dem aktuellen Stand
- Modul 3: Fahrsicherheit, Gefahrenlehre und Sicherheitstechnik
- Modul 4: Fahrer und Image in der Öffentlichkeit
- Modul 5: Ladung sichern in Theorie und Praxis umsetzbar
Unternehmen und Berufskraftfahrer können alle Module der Kraftfahrer-Weiterbildung als Gesamtpaket oder auch einzeln buchen.
BKF-Weiterbildungen sind ebenfalls als Gruppen- und Inhouse-Schulungen möglich.
Die Preise richten sich nach Teilnehmerzahl, Schulungsort und Aufwand des Dozenten.
Interne Schulungen in Unternehmen sind auch möglich nach einer Zulassung der Räumlichkeiten beim zuständigen Landratsamt.
EU-Berufskraftfahrer/in Beschleunigte
Grundqualifikation
Berufseinsteiger/innen haben die Möglichkeit der „beschleunigten Grundqualifikation“. Die „beschleunigte Grundqualifikation“ umfasst 140 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten, die nach Beendigung mit einer Pflichtprüfung vor der zuständigen IHK endet.
Mit modular aufgebauten Schulungs-programmen gemäß den gesetzlichen Vorgaben biete ich den Fahrern/
Fahrerinnen flexible Möglichkeiten, sich umfassend auf die Pflichtprüfungen vorzubereiten.
Fuhrunternehmern/Fuhrunternehmerinnen garantiere ich dabei eine maximale Entlastung durch ganzheitliche, theoretische und praxisnahe Aus- und Weiterbildungskonzepte.
Inhalt des gesetzlich vorgeschriebenen Schulungsprogrammes
Basiswissen LKW/BUS
- Technische Ausstattung und Fahrphysik
- Optimale Nutzung der kinematischen Kette
- Sozialvorschriften
- Risiken des Straßenverkehrs
- Kriminalität u. Schleusung illegaler Einwanderer
- Gesundheitsschäden vorbeugen
- Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
- Verhalten in Notfällen
Spezialwissen LKW
- Ladungssicherung
- Kenntnis der Vorschriften für den Güterverkehr
- Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens beiträgt
- Wirtschaftliches Umfeld des Güterverkehrs und Marktordnung
Spezialwissen BUS
- Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
- Gewährleistung der Sicherheit der Ladung
- Kenntnis der Vorschriften für den Personenverkehr
- Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmen beiträgt
- Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds und der Marktordnung
Dieses Ausbildungsangebot findet nur in Zusammenarbeit mit den Partnerfahrschulen und der Agentur für Arbeit statt, da ich Dozent für diese Themen bin und kein Fahrlehrer.
Hilfe bei der organisatorischen Umsetzung einer solchen Maßnahme ist auf Anfrage möglich.